Klären Sie kostenfrei mit unserer Erstanalyse, ob Malta für Sie sinnvoll ist.
Unsere Kanzlei ist die führende deutschsprachige Kanzlei auf Malta. Seit Jahren gründen wie für unsere Mandaten Malta Limiteds, übernehmen die Abwicklung bei Behörden und Banken, und leiten Gründer durch steuerliche Stolperfallen. Wir gründen nur dann, wenn es wirklich sinnvoll ist & keine Risiken bestehen.
Jetzt mehr darüber erfahren, was Mandanten über uns sagen.
Viele Unternehmer zieht es jedes Jahr auf die Mittelmeerinsel Malta. Für dieses Vorhaben gibt es viele Gründe, und so hat sich Malta mittlerweile als Hotspot zahlreicher Branchen entwickelt. Insbesondere bei Unternehmern, die auch ortsunabhängig Einkommen generieren können, ist die Insel beliebt.
Wer eine Malta Limited gründen will, muss jedoch diverse Voraussetzungen mitbringen – ansonsten kann man oftmals nur teilweise von den Vorteilen profitieren.
Lassen Sie uns einige Vorteile und Voraussetzungen aufzählen.
Wir können verstehen, dass Sie eine Malta Limited gründen möchten – hierfür gibts es viele gute Gründe und auf dem Papier kann jeder eine Malta Limited gründen.
Und doch zählen sagen wir, dass diverse Voraussetzungen erfüllt sein sollten.
Warum?
Die Gründung einer Malta Limited ist ein großer Schritt, unter anderem deswegen, weil viele Vorteile erst so richtig zum Tragen kommen, wenn man den Lebensmittelpunkt nach Malta trägt.
Wir möchten sicherstellen, dass Sie sich des Aufwandes eines solchen Vorhabens bewusst sind.
Sollte der Fall eintreten, dass wir unter Anbetracht Ihrer Umstände zu dem Ergebnis kommen, dass Sie nicht nachhaltig von Malta profitieren können, informieren wir Sie hierüber – und müssen das Mandat dann leider ablehnen.
Unsere Mandanten schätzen uns für unsere ehrliche und weitsichtige Beratung (lesen Sie mehr darüber, was unsere Mandanten über uns sagen) – diese möchten wir beibehalten, auch wenn das bedeutet, dass wir mit vielen Anfragen nicht zusammenarbeiten können.
Gemeinsam mit einem Team aus Anwälten & Steuerexperten analysieren wir Ihre Situation.
Sie erläutern uns Ihr Vorhaben und Ihre Bedürfnisse. Ggf. beziehen wir einen Fachberater ein.
Wir schaffen Ihnen eine ganzheitliche Lösung, in der alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte berücksichtigt wurden.
Beratung zu Schutzmechanismen des internationalen Steuerrechts z.B. Wegzugsbesteuerung für Unternehmen und/ oder Personen; Funktionsverlagerung
Aufbau des Lebensmittelpunktes in Malta; Aufgabe des Lebensmittelpunktes und des Wohnsitzes außerhalb von Malta
Qualifizierte Anteilstausch unter der EU-Merger-Direktive
Beratung zu aktiven Holding Companies zur Vermeidung von Treaty Overrides und/ oder Treaty-Shopping (ZB im Kontext des EStG 50 D3)
Beratung zum Aufbau von Substanz in Malta und Abbau von Substanz im Ausland
Beratung zu Erreichung des Non-Dom-Status in Malta
Beratung zur rechtssicheren Gestaltung einer maltesischen Unternehmensgruppe
Internationale Gestaltung, z.B. nicht ansässige Holding-Companies
Schaffung einer maltesischen Organschaft
Wertschöpfungsanalyse und dazugehörige Beratung
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Werner ist Gründer der Kanzlei und kam bereits 2011 nach Malta. Im Laufe seiner Karriere hat Dr. jur. Jörg Werner auf seine anwaltliche Tätigkeit im internationalen Gesellschaftsrecht konzentriert. Vor seinem Wechsel nach Malta leitete er ein mittelständisches deutsches Unternehmen in England.
Anerkannter internationaler Steuerexperte und Managing Partner der Kanzlei. In den Anfängen seiner Karriere arbeitete Philipp Sauerborn für Ernst & Young und Price Waterhouse Coopers in Zürich. Später wechselte er als Abteilungsleiter und nach drei Jahren als Geschäftsführer und Partner zur Steuerkanzlei St. Matthew in London.
Herr Wickinghoff weist über 15 Jahre Berufserfahrung in der Beratung von Firmengründungen vor. Seine Expertise erwarb er bereits in London, bis er schließlich vor 10 Jahren nach Malta zog und seitdem Unternehmer berät. Herr Wickinghoff denkt kunden- und lösungsorientiert, wodurch er bei seinen Kunden sehr geschätzt wird.
Klären Sie kostenfrei mit unserer Erstanalyse, ob Malta für Sie sinnvoll ist.
Unsere Kanzlei ist die führende deutschsprachige Kanzlei auf Malta. Seit Jahren gründen wie für unsere Mandaten Malta Limiteds, übernehmen die Abwicklung bei Behörden und Banken, und leiten Gründer durch steuerliche Stolperfallen. Wir gründen nur dann, wenn es wirklich sinnvoll ist & keine Risiken bestehen.
© 2023 DW&P Dr. Werner & Partners – All rights reserved