Keine Fehler bei der Gründung machen und ruhig schlafen können – das ist das Versprechen unseres erstklassigen Services.
WICHTIG: Dr. Werner & Partner legt sehr viel Wert auf seine Reputation als ehrliche und transparente Kanzlei. Daher werden wir Anfragen, die rein steuerlich motiviert sind ablehnen. Daher raten wir Unternehmen zur Firmengründung auf Malta nur dann, wenn es sich auch für Sie lohnt. Im Umkehrschluss bedeutet das für Sie: Wenn wir uns für eine Partnerschaft mit Ihnen entscheiden, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Entscheidung von uns von allen Seiten beleuchtet wurde und Sie bestens betreut und beraten werden.
Kanzlei Dr. Werner & Partner aus Malta – führende deutschsprachige Kanzlei vor Ort
Wir erörtern mit Ihnen kostenfrei, wie das Vorhaben realisierbar ist.
Unsere Kanzlei ist die führende deutschsprachige Kanzlei auf Malta. Seit Jahren beraten wir unsere Mandaten u.a. zum Thema Firma in Malta, übernehmen hierbei die Abwicklung von Behördengängen und Bankangelegenheiten, und leiten Gründer durch steuerliche Stolperfallen. Wir raten nur dann zur Gründung, wenn sich konkrete Vorteile für Sie.
"Die Gründung als solche ist nur der kleinste Teil der Übung. Die Beratung sollte daher immer im Mittelpunkt stehen."
Philipp M. Sauerborn, CEO DWP Dr. Werner & Partner und diplomierter Steuerberater
Viele Unternehmer, die ortsunabhängig arbeiten können, zieht es jedes Jahr auf unsere Mittelmeerinsel. Die Firma in Malta – in der Regel kombiniert mit einer Holding – bietet den Unternehmern die nötigen Voraussetzungen, um Geschäfte auf der ganzen Welt zu machen.
Insbesondere der Zugang zum EU-Binnenmarkt eröffnet in dem Zusammenhang für Gründer einer Firma in Malta die Möglichkeit, faktisch ohne Mehraufwand auch Geschäfte in der EU abzuwickeln. Gerade die Möglichkeit, die die Niederlassungsfreiheit der EU mit sich bringt, ist hierbei maßgeblich entscheidend.
Gigabit-Internet, täglich internationale Flüge, Amstsprache Englisch oder auch der weitgehend digitalisierte Behördenapparat sind weitere Vorteile, die Malta zum idealen Standort für Sie macht.
Mit Sicherheit werden Sie von Maltas attraktiven Steuermodellen gehört haben. In der Tat lockt der Inselstaat mit einer Effektivbesteuerung von bis zu 5%.
Zunächst beträgt der Körperschaftssteuersatz jedoch 35%. Bei Unternehmen mit ausländischen Gesellschafter sieht das maltesische Steuergesetz jedoch eine Steuerrückerstattung in Höhe von 6/7 der gezahlten Steuer vor – wodurch sich der Effektivsteuersatz auf bis zu 5% senken kann.
Doch warum „bis zu“ und nicht stringent 5%?
Die Endbesteuerung hängt immer vom Unternehmensmodell ab. In diversen Szenarien fallen die persönlichen Umstände des Gesellschafters negativ bei der Berechnung der Effektivbesteuerung ins Gewicht.
Ebenso ergibt sich ein wichtiges Detail aus dem Aufbau Ihres Unternehmens: Wer die Struktur aus Holding und operativem Unternehmen von Anfang an aufbaut, muss von Anfang an nur den reduzierten Steuersatz zahlen – ansonsten beträgt die Wartezeit für die Steuererstattung bis zu 12 Monate.
Aus einem Umzug nach Malta können sich weitere interessante Vorteile ergeben, daher soll an dieser Stelle ein Blick auf das Leben in Malta geworfen werden.
Natürlich ist der offensichtlichste Vorteil, dass man in den Genuss von Sonne satt (über 300 Sonnentage pro Jahr) und Mittelmeerklima kommt. Ebenso ist das Meer direkt vor der Haustüre, was bei einem abendlichen Barbecue immer Highlight ist.
Die Vorteile, die sich durch einen Umzug nach Malta ergeben, sind darüber hinaus zweierlei:
Zum einen, müssen Sie, um von den Steuervorteilen Maltas profitieren zu können, ausreichend Substanz vor Ort nachweisen können. Dies geht mit einem Wohnsitz in Malta am besten. Darüber hinaus sind Dividenden in Malta steuerfrei – schütten Sie Gewinne Ihrer Firma in Malta an sich bei einem Wohnsitz im Ausland aus, fällt u.U. Kapitalertragssteuer an.
Wir sind stolz, dass unsere Kanzlei mittlerweile die größte deutschsprachige Kanzlei in Malta ist. Über all die Jahre haben wir viele Mandanten zum Standort beraten.
Sie können sich sicher sein: Von dieser Erfahrung profitieren vor allem Sie. Denn die Gründung einer Firma in Malta und die daraus resultierenden Konsequenzen sind in den letzten Jahren deutlich komplizierter geworden – an dieser Stelle seien die Begriffe Compliance, CRS oder BEPS erwähnt.
Wir haben jede bedeutende Veränderung in der internationalen Steuergesetzgebung verfolgt und können Sie hierzu umfangreich und kompetent beraten.
Unser Service ist absolut erstklassig – die Anliegen unserer Mandanten haben für uns absolute Priorität. Das spüren Sie in jedem unserer Abläufe.
Über die vergangenen Jahre haben wir den Gründungsprozess und die Mandantenbetreuung sukzessive digitalisiert und optimiert, sodass der Austausch zwischen Ihnen und uns so angenehm wie möglich abläuft. Hierbei geht keinesfalls die persönliche Note verloren – im Gegenteil:
Durch die technische Unterstützung haben wir mehr Zeit für individuelle Anliegen und können gezielter auf Ihre Bedürfnisse als Mandant eingehen.
Gemeinsam mit einem Team aus Anwälten & Steuerexperten analysieren wir Ihre Situation.
Sollte eine Firma in Malta erfolgs-versprechend sein, schlagen wir Ihnen eine passende Gesellschaftsstruktur vor.
In einem umfangreichen Gründungs- und Compliancecheck werden diverse Themenbereiche geprüft – so stellen wir die rechtliche Konformität sicher.
Anschließend gründen unsere Experten für Sie Ihr(e) Unternehmen. Ebenfalls werden Sie in unser Mandantensystem aufgenommen.
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Werner ist Gründer der Kanzlei und kam bereits 2011 nach Malta. Im Laufe seiner Karriere hat Dr. jur. Jörg Werner auf seine anwaltliche Tätigkeit im internationalen Gesellschaftsrecht konzentriert. Vor seinem Wechsel nach Malta leitete er ein mittelständisches deutsches Unternehmen in England.
Anerkannter internationaler Steuerexperte und Managing Partner der Kanzlei. In den Anfängen seiner Karriere arbeitete Philipp Sauerborn für Ernst & Young und Price Waterhouse Coopers in Zürich. Später wechselte er als Abteilungsleiter und nach drei Jahren als Geschäftsführer und Partner zur Steuerkanzlei St. Matthew in London.
Herr Wickinghoff weist über 15 Jahre Berufserfahrung in der Beratung von Firmengründungen vor. Seine Expertise erwarb er bereits in London, bis er schließlich vor 10 Jahren nach Malta zog und seitdem Unternehmer berät. Herr Wickinghoff denkt kunden- und lösungsorientiert, wodurch er bei seinen Kunden sehr geschätzt wird.
Keine Fehler bei der Gründung machen und ruhig schlafen können – das ist das Versprechen unseres erstklassigen Services.
Unsere Kanzlei ist die führende deutschsprachige Kanzlei auf Malta. Seit Jahren gründen wie für unsere Mandaten Firmen in Malta, übernehmen die Abwicklung bei Behörden und Banken, und leiten Gründer durch steuerliche Stolperfallen. Wir gründen nur dann, wenn es wirklich sinnvoll ist & keine Risiken bestehen.
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