Sie möchten eine Firma in Malta gründen?

Klären Sie kostenfrei mit unserer Erstanalyse, ob Malta für Sie sinnvoll ist.

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Unsere Erstberatung ist immer ehrlich und direkt. Wir raten niemandem zu einer Firmengründung, die nicht sinnvoll ist.

100% risikofrei & kostenfrei.

WICHTIG: Dr. Werner & Partner legt sehr viel Wert auf seine Reputation als ehrliche und transparente Kanzlei. Daher werden wir Anfragen, die rein steuerlich motiviert sind ablehnen. Daher raten wir Unternehmen zur Firmengründung auf Malta nur dann, wenn es sich auch für Sie  lohnt. Im Umkehrschluss bedeutet das für Sie: Wenn wir uns für eine Partnerschaft mit Ihnen entscheiden, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Entscheidung von uns von allen Seiten beleuchtet wurde und Sie bestens betreut und beraten werden.

Ihre Vorteile der Gründung einer Firma in Malta

Malta – Hub für ortsunabhängige Unternehmer

Viele Unternehmer, die ortsunabhängig arbeiten können, zieht es jedes Jahr auf unsere Mittelmeerinsel. Die Firma in Malta – in der Regel kombiniert mit einer Holding – bietet den Unternehmern die nötigen Voraussetzungen, um Geschäfte auf der ganzen Welt zu machen.

Insbesondere der Zugang zum EU-Binnenmarkt eröffnet in dem Zusammenhang für Gründer einer Firma in Malta die Möglichkeit, faktisch ohne Mehraufwand auch Geschäfte in der EU abzuwickeln. Gerade die Möglichkeit, die die Niederlassungsfreiheit der EU mit sich bringt, ist hierbei maßgeblich entscheidend.

Gigabit-Internet, täglich internationale Flüge, Amstsprache Englisch oder auch der weitgehend digitalisierte Behördenapparat sind weitere Vorteile, die Malta zum idealen Standort für Sie macht.

Ablauf der Gründung IHRER Firma in Malta

Identifikation Ihrer Ausgangslage​

Gemeinsam mit einem Team aus Anwälten & Steuerexperten analysieren wir Ihre Situation.

Strukturvorschlag & Empfehlung​

Sollte eine Firma in Malta erfolgs-versprechend sein, schlagen wir Ihnen eine passende Gesellschaftsstruktur vor.

Gründungs- und Compliancecheck ​

In einem umfangreichen Gründungs- und Compliancecheck werden diverse Themenbereiche geprüft - so stellen wir die rechtliche Konformität sicher.

Inkorporation & Systemaufnahme​

Anschließend gründen unsere Experten für Sie Ihr(e) Unternehmen. Ebenfalls werden Sie in unser Mandantensystem aufgenommen.

Firma in Malta - die Vorteile und wichtige Voraussetzungen

Viele Unternehmer zieht es jedes Jahr auf die Mittelmeerinsel Malta. Für dieses Vorhaben gibt es viele Gründe, und so hat sich Malta mittlerweile als Hotspot zahlreicher Branchen entwickelt. Insbesondere bei Unternehmern, die auch ortsunabhängig Einkommen generieren können, ist die Insel beliebt. 

Wer eine Firma in Malta gründen will, muss jedoch diverse Voraussetzungen mitbringen – ansonsten kann man oftmals nur teilweise von den Vorteilen profitieren.

Lassen Sie uns einige Vorteile und Voraussetzungen aufzählen.

Vorteile Maltas

Voraussetzungen

Wann Ihnen unser kostenfreies Beratungstelefonat über die Gründung einer Firma in Malta helfen kann

Gründe, eine Firma in Malta zu gründen, gibt es viele. Jedoch gibt es ebenfalls Gründe, die dagegen sprechen. Wenn wir Sie in unserer kostenfreien Erstberatung sprechen, dann wollen wir genau das herausfinden:

Was spricht für die Firma in Malta? Was spricht gegen die Gründung der Firma in Malta?

Es ist wichtig zu verstehen, wie das internationale Steuergesetz grundsätzlich funktioniert: Hierbei werden wir im Telefonat mit Ihnen den analytischen Schwerpunkt auf Themen wie Lebensmittelpunkt, Ort der Wertschöpfung und Steuerpotenziale lenken.

Unser Beratungstelefonat soll aber insbesondere Ihnen dabei helfen, eine Entscheidungsgrundlage zu bilden, ob die Gründung einer Firma in Malta für Sie persönlich die richtige Lösung ist oder nicht. 

Gängige Fragen, die wir im Rahmen der Erstberatung immer wieder hören und die wir gerne beantworten, haben wir für Sie gesammelt.

Wichtig: Auch wenn Ihre persönliche Frage nicht in der Sammlung auftaucht, heißt das nicht, dass Ihnen das Beratungstelefonat nicht weiterhelfen kann. Im Gegenteil: Wir sind gespannt, welchen Fragen wir Ihnen dann beantworten dürfen.

Gängige Fragen

Wir schaffen Lösungen mit Substanz. Überzeugen Sie sich risikolos in einer Erstberatung.

Für Privatpersonen und Unternehmer und unternehmen

Standortwechsel - was kommt da auf sie Zu?

Änderende Gesetzesgebungen, neue Maßnahmen & Harmonisierung von Staaten fordern umfangreiches wissen

Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, Ihr Unternehmen außerhalb von Deutschland weiter fortzuführen, werden Sie schnell merken, dass viele Regularieren und Gesetztesgebungen existieren, die Ihnen eine Firmenverlagerung erschweren.

Lebensmittelpunkt und/ oder Firmen-Verlagerungen ins Ausland bedeuten für das Abwanderungsland immer den Verlust von steuerlichen Einnahmen, was zur Folge hat, dass es Ihnen das Abwanderungsland nicht leicht machen wird.

Auch erfordern die sich im internationalen Kontext ständig ändernden und neu auftretenden Gesetzesentwürfe auf nationaler und internationaler Ebene von Ihnen Beachtung: Insbesondere die G20, OECD und EU ebenso wie die Finanzverwaltungen bekämpfen mit der gesamten Bandbreite an Möglichkeiten Konstrukte, die auf eine Steuerflucht und Vermeidung abzielen.

Eine dieser Maßnahmen sind bspw. die CPC Rules – Controlled Foreign Corporation Rules. Diese Hinzurechnungsbesteuerung bezeichnet letztlich die Besteuerung von unbeschränkt steuerpflichtige, die ihren Einkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft zu einem inländischen Gesellschafter übertragen wird und soll damit verhindern, dass ausländische Einkünfte auf eine Gesellschaft mit Sitz im Niedrigsteuerland übertragen.

Wie Sie erahnen können, bedeutet eine Firmenverlagerung für Sie erstmal einen sehr hohen bürokratischen Aufwand und Wissen, welche geltenden Rechte sie beachten müssen.

Die Wucht an geltenden Gesetzen ist aber erstmal kein Grund zur Panik. Denn es existieren ebenso einige Möglichkeiten, die Ihnen die Verlagerungen Ihres Firmensitzes vereinfachen. Richtlinien und Gesetze innerhalb der EU, die zu Ihren Gunsten sind, sind bspw. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), EU-Mutter-Tochterrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit oder Non-Dom-Residence.

Kurzum: Ja, eine Firmengründung im Ausland kann zäh sein, daher unser Tipp an Sie überlassen Sie nichts dem Zufall und beanspruchen Sie eine Beratung von Experten, die sich mit geltendem Recht auskennen und Ihnen helfen können.

Aber Achtung: Zahlreiche Maßnahmen, die vor 10 Jahren noch funktioniert haben, funktionieren heutzutage nicht mehr. Das bedeutet im Umkehrschluss für Sie – falsch beraten  kosten Sie nicht nur Zeit, sondern auch Teile Ihrer Gewinne.

Was Sie beachten müssen.

Sie möchten eine Firma gründen?

Neben den oben angedeuteten Aspekten gibt es viele weitere Regelungen, die bei einer Firmengründung im Ausland beachtet werden sollten. So dürfen Sie bspw. kein Hausrecht zu einer Wohnung in Ihrem Herkunftsland haben. Falls doch, und das Finanzamt wird darauf aufmerksam, werden Sie schnell der Steuerhinterziehung beschuldigt. In so einem Fall gilt die Beweislastumkehr und Sie müssen dem Finanzamt anhand von Daten belegen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt Malta ist. Auf Malta selbst, oder jedem anderen Auswanderungszielland ist das Thema Substanz und Wertschöpfungserstellung ein wichtiger Punkt. 

Mittlerweile zählt ein Steuerhinterziehungsdelikt auch als Geldwäschedelikt. Daher muss jeder Berater, der eine Subjekt Person ist und unter der Anti-Geldwäsche-Richtlinien reguliert ist bei Verdacht ein Suspicious Transaction Reporting (STR) an der Finance Intelligent Unit melden.

VORSICHT: Solche „Berater“ die lediglich Firmen gründen, ohne zu beraten, unterliegen nicht dieser Offenlegungspflicht. Allerdings sind solche Firmengründungen ohne Beachtung geltender Regularien zum Scheitern verurteilt: Firmenkonstrukte gehen vielleicht 2-3 Jahre gut, früher oder später wird ein Finanzamt auf eine falsche Gesellschaftsstruktur aufmerksam werden, und Sie rückwirkend (bis zu 10 Jahre) zur Nachzahlung bitten. 

Darum

DWP Dr. Werner & Partner

Wir sind eine seit über 15 Jahre bestehende Anwaltskanzlei auf Malta mit zertifizierten, erfahrenen Steuerberatern, Anwälten, Experten, Buchhaltern und Auditoren und wissen um all die geltenden internationalen Anforderungen und können Ihnen daher helfen Setups aufzubauen, die sowohl strategisch als auch rechtlich bestens aufgestellt sind. 

Durch die Vielfältigkeit unseres Leistungsportfolios mit entsprechenden Experten aus jeder Branche können wir Ihnen ganzheitliche, individuelle Lösungen für Ihr Business anbieten und das bestmögliche Setting für sie schaffen!

DWP verfügt über ein internationales Team, mit sowohl maltesischen als auch deutschen Beratern. Dies ist für Sie von Vorteil, da das deutsche Steuerrecht wegweisend für alle Änderungen der letzten Jahre im internationalen Steuerrecht war und ist. Letztlich führte die Orientierung an deutschem Steuerrecht dazu, dass unsere Mandanten bestens aufgestellt sind und auch nach Änderungen der EU und OECD nur geringe Umstrukturierungen vornehmen mussten und müssen. 

Zudem verfügen unsere Berater über jahrelange Erfahrungen, die jegliche Gesetzgebung und Maßnahmen von Staaten erfasst und durchdrungen haben und immer bestrebt sind Entwicklungen vorauszueilen.

Unsere Schwerpunkte

Unsere Kanzlei ist die führende deutschsprachige Kanzlei auf Malta. Wir beraten Mandanten aus der ganzen Welt seit Jahren zu den Themen International Tax, Gesellschaftsgründung Malta, Relocation nach Malta und mehr. Dabei liegt unser Fokus auf einer umfassenden Beratung vor der Gründung – kostenfrei.

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Darum sind wir die beste Wahl für Sie

ALL-IN-ONE-Lösung

Dr. Werner & Partner ist seit über 15 Jahren für Sie vor Ort und bietet Ihnen erstklassige Beratung auf Englisch und Deutsch an. Durch das breite Leistungsportfolio von DWP Dr. Werner & Partner erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand. Selbst wenn Sie nicht alle Leistungen über Dr. Werner & Partner beziehen, profitieren Sie von dem Know How aller verschiedenen Fachbereiche und können sich sicher sein, dass Ihre Beratung lösungsorientiert und ganzheitlich ist. DWP besteht aus einem Team von qualifizierten Anwälten, Steuerberatern und erfahrenen Experten. 

Steuer- & Unternehmensberatung

Buchhaltung

Banking Service

Auditorenteam

Firmengründung-Service

Lohnbuchhaltung

Compliance-Check

Registered Office

"Firmengründung ist bei uns die Konsequenz einer Beratung, aber niemals die Initialzündung. Daher stehen am Anfang einer Beratung vor allem Fragen, um gewährleisten zu können, dass wir gemeinsam die richtige Entscheidung für Sie treffen."
CEO, Philipp M. Sauerborn

"Die Gründung als solche ist nur der kleinste Teil der Übung. Die Beratung sollte daher immer im Mittelpunkt stehen."

Philipp M. Sauerborn, CEO DWP Dr. Werner & Partner und diplomierter Steuerberater

Ihre Vorteile auf einen Blick

Erst kostenfreie Beratung, dann u.U Gründung

Erstklassiger und vollumfänglicher Service​

Mehrfach zertifizierte und lizenzierte Kanzlei

Holistische Betrachtung inkl. Beleuchtung aller möglicher Konsequenzen

Ihre Berater im Beratungstelefonat zur Gründung der Firma in Malta

Dr. jur. Jörg Werner

Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Werner ist Gründer der Kanzlei und kam bereits 2011 nach Malta. Im Laufe seiner Karriere hat Dr. jur. Jörg Werner auf seine anwaltliche Tätigkeit im internationalen Gesellschaftsrecht konzentriert. Vor seinem Wechsel nach Malta leitete er ein mittelständisches deutsches Unternehmen in England.

Philipp M. Sauerborn

Anerkannter internationaler Steuerexperte und Managing Partner der Kanzlei. In den Anfängen seiner Karriere arbeitete Philipp Sauerborn für Ernst & Young und Price Waterhouse Coopers in Zürich. Später wechselte er als Abteilungsleiter und nach drei Jahren als Geschäftsführer und Partner zur Steuerkanzlei St. Matthew in London.

Horst Wickinghoff

Herr Wickinghoff weist über 15 Jahre Berufserfahrung in der Beratung von Firmengründungen vor. Seine Expertise erwarb er bereits in London, bis er schließlich vor 10 Jahren nach Malta zog und seitdem Unternehmer berät. Herr Wickinghoff denkt kunden- und lösungsorientiert, wodurch er bei seinen Kunden sehr geschätzt wird.

Ablauf des Beratungstelefonats zur Firma in Malta

Ablauf einer Beratung

Status Quo

Sie beschreiben Ihre gegenwärtige Situation und was Sie verändern möchten.

Voraussetzungen

Wir analysieren mit Ihnen wichtige Voraussetzungen für die Firma in Malta

Empfehlungen

Wir nennen Ihnen unsere Handlungsempfehlungen für Ihren Fall.

Hier sind Sie richtig.

Was Unser Service umfasst

Wir können Sie in vielfältiger Weise beraten und unterstützen. 

Wie wir arbeiten

Über die Kanzlei Dr. Werner & Partner

Dafür stehen wir

Unsere Werte

01

Vertrauen

Vertrauen zueinander und ineinander sind für uns der Grundbaustein für langfristige Partnerschaften.

02

Ehrlichkeit

Wir erwarten Ehrlichkeit und sind ehrlich. Wenn wir Ihr Business für nicht geeignet halten, lehnen wir Ihre Anfrage ab.

03

Diskretion

Um Ihre Daten zu schützen, haben wir verschiedenste interne Regeln und Compliance-Richtlinien aufgesetzt, die dies gewährleisten.

Sprechen Sie uns an!

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eine Lösung

Sie stehen vor einer wichtigen Entscheidung und sind sich unsicher, ob und wie Sie weiter machen sollen?

Sie sind Unternehmer und wollen mit Ihrem Unternehmen über nationale Grenzen hinaus wachsen? Sie sind auf der Suche nach einem Partner, dem Sie vertrauen können

Dann lassen Sie sich von uns beraten und erfahren Sie, wie wir Sie und Ihre Unternehmung auf das nächste Level heben können.

Profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserem ambitionierten Team!

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