Jetzt mehr darüber erfahren, was Mandanten über uns sagen.
WICHTIG: Dr. Werner & Partner legt sehr viel Wert auf seine Reputation als ehrliche und transparente Kanzlei. Daher werden wir Anfragen, die rein steuerlich motiviert sind ablehnen. Daher raten wir Unternehmen zur Firmengründung auf Malta nur dann, wenn es sich auch für Sie lohnt. Im Umkehrschluss bedeutet das für Sie: Wenn wir uns für eine Partnerschaft mit Ihnen entscheiden, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Entscheidung von uns von allen Seiten beleuchtet wurde und Sie bestens betreut und beraten werden.
Viele Unternehmer, die ortsunabhängig arbeiten können, zieht es jedes Jahr auf unsere Mittelmeerinsel. Die Firma in Malta – in der Regel kombiniert mit einer Holding – bietet den Unternehmern die nötigen Voraussetzungen, um Geschäfte auf der ganzen Welt zu machen.
Insbesondere der Zugang zum EU-Binnenmarkt eröffnet in dem Zusammenhang für Gründer einer Firma in Malta die Möglichkeit, faktisch ohne Mehraufwand auch Geschäfte in der EU abzuwickeln. Gerade die Möglichkeit, die die Niederlassungsfreiheit der EU mit sich bringt, ist hierbei maßgeblich entscheidend.
Gigabit-Internet, täglich internationale Flüge, Amstsprache Englisch oder auch der weitgehend digitalisierte Behördenapparat sind weitere Vorteile, die Malta zum idealen Standort für Sie macht.
Mit Sicherheit werden Sie von Maltas attraktiven Steuermodellen gehört haben. In der Tat lockt der Inselstaat mit einer Effektivbesteuerung von bis zu 5%.
Zunächst beträgt der Körperschaftssteuersatz jedoch 35%. Bei Unternehmen mit ausländischen Gesellschafter sieht das maltesische Steuergesetz jedoch eine Steuerrückerstattung in Höhe von 6/7 der gezahlten Steuer vor – wodurch sich der Effektivsteuersatz auf bis zu 5% senken kann.
Doch warum „bis zu“ und nicht stringent 5%?
Die Endbesteuerung hängt immer vom Unternehmensmodell ab. In diversen Szenarien fallen die persönlichen Umstände des Gesellschafters negativ bei der Berechnung der Effektivbesteuerung ins Gewicht.
Ebenso ergibt sich ein wichtiges Detail aus dem Aufbau Ihres Unternehmens: Wer die Struktur aus Holding und operativem Unternehmen von Anfang an aufbaut, muss von Anfang an nur den reduzierten Steuersatz zahlen – ansonsten beträgt die Wartezeit für die Steuererstattung bis zu 12 Monate.
Aus einem Umzug nach Malta können sich weitere interessante Vorteile ergeben, daher soll an dieser Stelle ein Blick auf das Leben in Malta geworfen werden.
Natürlich ist der offensichtlichste Vorteil, dass man in den Genuss von Sonne satt (über 300 Sonnentage pro Jahr) und Mittelmeerklima kommt. Ebenso ist das Meer direkt vor der Haustüre, was bei einem abendlichen Barbecue immer Highlight ist.
Die Vorteile, die sich durch einen Umzug nach Malta ergeben, sind darüber hinaus zweierlei:
Zum einen, müssen Sie, um von den Steuervorteilen Maltas profitieren zu können, ausreichend Substanz vor Ort nachweisen können. Dies geht mit einem Wohnsitz in Malta am besten. Darüber hinaus sind Dividenden in Malta steuerfrei – schütten Sie Gewinne Ihrer Firma in Malta an sich bei einem Wohnsitz im Ausland aus, fällt u.U. Kapitalertragssteuer an.
Wir sind stolz, dass unsere Kanzlei mittlerweile die größte deutschsprachige Kanzlei in Malta ist. Über all die Jahre haben wir viele Mandanten zum Standort beraten.
Sie können sich sicher sein: Von dieser Erfahrung profitieren vor allem Sie. Denn die Gründung einer Firma in Malta und die daraus resultierenden Konsequenzen sind in den letzten Jahren deutlich komplizierter geworden – an dieser Stelle seien die Begriffe Compliance, CRS oder BEPS erwähnt.
Wir haben jede bedeutende Veränderung in der internationalen Steuergesetzgebung verfolgt und können Sie hierzu umfangreich und kompetent beraten.
Unser Service ist absolut erstklassig – die Anliegen unserer Mandanten haben für uns absolute Priorität. Das spüren Sie in jedem unserer Abläufe.
Über die vergangenen Jahre haben wir den Gründungsprozess und die Mandantenbetreuung sukzessive digitalisiert und optimiert, sodass der Austausch zwischen Ihnen und uns so angenehm wie möglich abläuft. Hierbei geht keinesfalls die persönliche Note verloren – im Gegenteil:
Durch die technische Unterstützung haben wir mehr Zeit für individuelle Anliegen und können gezielter auf Ihre Bedürfnisse als Mandant eingehen.
Gemeinsam mit einem Team aus Anwälten & Steuerexperten analysieren wir Ihre Situation.
Sollte eine Firma in Malta erfolgs-versprechend sein, schlagen wir Ihnen eine passende Gesellschaftsstruktur vor.
In einem umfangreichen Gründungs- und Compliancecheck werden diverse Themenbereiche geprüft - so stellen wir die rechtliche Konformität sicher.
Anschließend gründen unsere Experten für Sie Ihr(e) Unternehmen. Ebenfalls werden Sie in unser Mandantensystem aufgenommen.
Viele Unternehmer zieht es jedes Jahr auf die Mittelmeerinsel Malta. Für dieses Vorhaben gibt es viele Gründe, und so hat sich Malta mittlerweile als Hotspot zahlreicher Branchen entwickelt. Insbesondere bei Unternehmern, die auch ortsunabhängig Einkommen generieren können, ist die Insel beliebt.
Wer eine Firma in Malta gründen will, muss jedoch diverse Voraussetzungen mitbringen – ansonsten kann man oftmals nur teilweise von den Vorteilen profitieren.
Lassen Sie uns einige Vorteile und Voraussetzungen aufzählen.
Gründe, eine Firma in Malta zu gründen, gibt es viele. Jedoch gibt es ebenfalls Gründe, die dagegen sprechen. Wenn wir Sie in unserer kostenfreien Erstberatung sprechen, dann wollen wir genau das herausfinden:
Was spricht für die Firma in Malta? Was spricht gegen die Gründung der Firma in Malta?
Es ist wichtig zu verstehen, wie das internationale Steuergesetz grundsätzlich funktioniert: Hierbei werden wir im Telefonat mit Ihnen den analytischen Schwerpunkt auf Themen wie Lebensmittelpunkt, Ort der Wertschöpfung und Steuerpotenziale lenken.
Unser Beratungstelefonat soll aber insbesondere Ihnen dabei helfen, eine Entscheidungsgrundlage zu bilden, ob die Gründung einer Firma in Malta für Sie persönlich die richtige Lösung ist oder nicht.
Gängige Fragen, die wir im Rahmen der Erstberatung immer wieder hören und die wir gerne beantworten, haben wir für Sie gesammelt.
Wichtig: Auch wenn Ihre persönliche Frage nicht in der Sammlung auftaucht, heißt das nicht, dass Ihnen das Beratungstelefonat nicht weiterhelfen kann. Im Gegenteil: Wir sind gespannt, welchen Fragen wir Ihnen dann beantworten dürfen.
Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, Ihr Unternehmen außerhalb von Deutschland weiter fortzuführen, werden Sie schnell merken, dass viele Regularieren und Gesetztesgebungen existieren, die Ihnen eine Firmenverlagerung erschweren.
Lebensmittelpunkt und/ oder Firmen-Verlagerungen ins Ausland bedeuten für das Abwanderungsland immer den Verlust von steuerlichen Einnahmen, was zur Folge hat, dass es Ihnen das Abwanderungsland nicht leicht machen wird.
Auch erfordern die sich im internationalen Kontext ständig ändernden und neu auftretenden Gesetzesentwürfe auf nationaler und internationaler Ebene von Ihnen Beachtung: Insbesondere die G20, OECD und EU ebenso wie die Finanzverwaltungen bekämpfen mit der gesamten Bandbreite an Möglichkeiten Konstrukte, die auf eine Steuerflucht und Vermeidung abzielen.
Eine dieser Maßnahmen sind bspw. die CPC Rules – Controlled Foreign Corporation Rules. Diese Hinzurechnungsbesteuerung bezeichnet letztlich die Besteuerung von unbeschränkt steuerpflichtige, die ihren Einkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft zu einem inländischen Gesellschafter übertragen wird und soll damit verhindern, dass ausländische Einkünfte auf eine Gesellschaft mit Sitz im Niedrigsteuerland übertragen.
Wie Sie erahnen können, bedeutet eine Firmenverlagerung für Sie erstmal einen sehr hohen bürokratischen Aufwand und Wissen, welche geltenden Rechte sie beachten müssen.
Die Wucht an geltenden Gesetzen ist aber erstmal kein Grund zur Panik. Denn es existieren ebenso einige Möglichkeiten, die Ihnen die Verlagerungen Ihres Firmensitzes vereinfachen. Richtlinien und Gesetze innerhalb der EU, die zu Ihren Gunsten sind, sind bspw. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), EU-Mutter-Tochterrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit oder Non-Dom-Residence.
Kurzum: Ja, eine Firmengründung im Ausland kann zäh sein, daher unser Tipp an Sie überlassen Sie nichts dem Zufall und beanspruchen Sie eine Beratung von Experten, die sich mit geltendem Recht auskennen und Ihnen helfen können.
Aber Achtung: Zahlreiche Maßnahmen, die vor 10 Jahren noch funktioniert haben, funktionieren heutzutage nicht mehr. Das bedeutet im Umkehrschluss für Sie – falsch beraten kosten Sie nicht nur Zeit, sondern auch Teile Ihrer Gewinne.
Neben den oben angedeuteten Aspekten gibt es viele weitere Regelungen, die bei einer Firmengründung im Ausland beachtet werden sollten. So dürfen Sie bspw. kein Hausrecht zu einer Wohnung in Ihrem Herkunftsland haben. Falls doch, und das Finanzamt wird darauf aufmerksam, werden Sie schnell der Steuerhinterziehung beschuldigt. In so einem Fall gilt die Beweislastumkehr und Sie müssen dem Finanzamt anhand von Daten belegen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt Malta ist. Auf Malta selbst, oder jedem anderen Auswanderungszielland ist das Thema Substanz und Wertschöpfungserstellung ein wichtiger Punkt.
Mittlerweile zählt ein Steuerhinterziehungsdelikt auch als Geldwäschedelikt. Daher muss jeder Berater, der eine Subjekt Person ist und unter der Anti-Geldwäsche-Richtlinien reguliert ist bei Verdacht ein Suspicious Transaction Reporting (STR) an der Finance Intelligent Unit melden.
VORSICHT: Solche „Berater“ die lediglich Firmen gründen, ohne zu beraten, unterliegen nicht dieser Offenlegungspflicht. Allerdings sind solche Firmengründungen ohne Beachtung geltender Regularien zum Scheitern verurteilt: Firmenkonstrukte gehen vielleicht 2-3 Jahre gut, früher oder später wird ein Finanzamt auf eine falsche Gesellschaftsstruktur aufmerksam werden, und Sie rückwirkend (bis zu 10 Jahre) zur Nachzahlung bitten.
Wir sind eine seit über 15 Jahre bestehende Anwaltskanzlei auf Malta mit zertifizierten, erfahrenen Steuerberatern, Anwälten, Experten, Buchhaltern und Auditoren und wissen um all die geltenden internationalen Anforderungen und können Ihnen daher helfen Setups aufzubauen, die sowohl strategisch als auch rechtlich bestens aufgestellt sind.
Durch die Vielfältigkeit unseres Leistungsportfolios mit entsprechenden Experten aus jeder Branche können wir Ihnen ganzheitliche, individuelle Lösungen für Ihr Business anbieten und das bestmögliche Setting für sie schaffen!
DWP verfügt über ein internationales Team, mit sowohl maltesischen als auch deutschen Beratern. Dies ist für Sie von Vorteil, da das deutsche Steuerrecht wegweisend für alle Änderungen der letzten Jahre im internationalen Steuerrecht war und ist. Letztlich führte die Orientierung an deutschem Steuerrecht dazu, dass unsere Mandanten bestens aufgestellt sind und auch nach Änderungen der EU und OECD nur geringe Umstrukturierungen vornehmen mussten und müssen.
Zudem verfügen unsere Berater über jahrelange Erfahrungen, die jegliche Gesetzgebung und Maßnahmen von Staaten erfasst und durchdrungen haben und immer bestrebt sind Entwicklungen vorauszueilen.
Unsere Schwerpunkte
Unsere Kanzlei ist die führende deutschsprachige Kanzlei auf Malta. Wir beraten Mandanten aus der ganzen Welt seit Jahren zu den Themen International Tax, Gesellschaftsgründung Malta, Relocation nach Malta und mehr. Dabei liegt unser Fokus auf einer umfassenden Beratung vor der Gründung – kostenfrei.
Dr. Werner & Partner ist seit über 15 Jahren für Sie vor Ort und bietet Ihnen erstklassige Beratung auf Englisch und Deutsch an. Durch das breite Leistungsportfolio von DWP Dr. Werner & Partner erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand. Selbst wenn Sie nicht alle Leistungen über Dr. Werner & Partner beziehen, profitieren Sie von dem Know How aller verschiedenen Fachbereiche und können sich sicher sein, dass Ihre Beratung lösungsorientiert und ganzheitlich ist. DWP besteht aus einem Team von qualifizierten Anwälten, Steuerberatern und erfahrenen Experten.
"Die Gründung als solche ist nur der kleinste Teil der Übung. Die Beratung sollte daher immer im Mittelpunkt stehen."
Philipp M. Sauerborn, CEO DWP Dr. Werner & Partner und diplomierter Steuerberater
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Werner ist Gründer der Kanzlei und kam bereits 2011 nach Malta. Im Laufe seiner Karriere hat Dr. jur. Jörg Werner auf seine anwaltliche Tätigkeit im internationalen Gesellschaftsrecht konzentriert. Vor seinem Wechsel nach Malta leitete er ein mittelständisches deutsches Unternehmen in England.
Anerkannter internationaler Steuerexperte und Managing Partner der Kanzlei. In den Anfängen seiner Karriere arbeitete Philipp Sauerborn für Ernst & Young und Price Waterhouse Coopers in Zürich. Später wechselte er als Abteilungsleiter und nach drei Jahren als Geschäftsführer und Partner zur Steuerkanzlei St. Matthew in London.
Herr Wickinghoff weist über 15 Jahre Berufserfahrung in der Beratung von Firmengründungen vor. Seine Expertise erwarb er bereits in London, bis er schließlich vor 10 Jahren nach Malta zog und seitdem Unternehmer berät. Herr Wickinghoff denkt kunden- und lösungsorientiert, wodurch er bei seinen Kunden sehr geschätzt wird.
Sie beschreiben Ihre gegenwärtige Situation und was Sie verändern möchten.
Wir analysieren mit Ihnen wichtige Voraussetzungen für die Firma in Malta
Wir nennen Ihnen unsere Handlungsempfehlungen für Ihren Fall.
Wir können Sie in vielfältiger Weise beraten und unterstützen.
Unsere Werte
Vertrauen zueinander und ineinander sind für uns der Grundbaustein für langfristige Partnerschaften.
Wir erwarten Ehrlichkeit und sind ehrlich. Wenn wir Ihr Business für nicht geeignet halten, lehnen wir Ihre Anfrage ab.
Um Ihre Daten zu schützen, haben wir verschiedenste interne Regeln und Compliance-Richtlinien aufgesetzt, die dies gewährleisten.
Sie stehen vor einer wichtigen Entscheidung und sind sich unsicher, ob und wie Sie weiter machen sollen?
Sie sind Unternehmer und wollen mit Ihrem Unternehmen über nationale Grenzen hinaus wachsen? Sie sind auf der Suche nach einem Partner, dem Sie vertrauen können?
Dann lassen Sie sich von uns beraten und erfahren Sie, wie wir Sie und Ihre Unternehmung auf das nächste Level heben können.
Profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserem ambitionierten Team!
Klären Sie kostenfrei mit unserer Erstanalyse, ob Malta für Sie sinnvoll ist.
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