In unserem kostenfreien 30-Minütigen Beratungstelefonat erhalten Sie:
Sie beschreiben Ihre gegenwärtige Situation und was Sie verändern möchten.
Wir analysieren mit Ihnen wichtige Voraussetzungen für die Firma in Malta
Wir nennen Ihnen unsere Handlungsempfehlungen für Ihren Fall.
Viele Unternehmer zieht es jedes Jahr auf die Mittelmeerinsel Malta. Für dieses Vorhaben gibt es viele Gründe, und so hat sich Malta mittlerweile als Hotspot zahlreicher Branchen entwickelt. Insbesondere bei Unternehmern, die auch ortsunabhängig Einkommen generieren können, ist die Insel beliebt.
Wer eine Firma in Malta gründen will, muss jedoch diverse Voraussetzungen mitbringen – ansonsten kann man oftmals nur teilweise von den Vorteilen profitieren.
Lassen Sie uns einige Vorteile und Voraussetzungen aufzählen.
Gründe, eine Firma in Malta zu gründen, gibt es viele. Jedoch gibt es ebenfalls Gründe, die dagegen sprechen. Wenn wir Sie in unserer kostenfreien Erstberatung sprechen, dann wollen wir genau das herausfinden:
Was spricht für die Firma in Malta? Was spricht gegen die Gründung der Firma in Malta?
Es ist wichtig zu verstehen, wie das internationale Steuergesetz grundsätzlich funktioniert: Hierbei werden wir im Telefonat mit Ihnen den analytischen Schwerpunkt auf Themen wie Lebensmittelpunkt, Ort der Wertschöpfung und Steuerpotenziale lenken.
Unser Beratungstelefonat soll aber insbesondere Ihnen dabei helfen, eine Entscheidungsgrundlage zu bilden, ob die Gründung einer Firma in Malta für Sie persönlich die richtige Lösung ist oder nicht.
Gängige Fragen, die wir im Rahmen der Erstberatung immer wieder hören und die wir gerne beantworten, haben wir für Sie gesammelt.
Wichtig: Auch wenn Ihre persönliche Frage nicht in der Sammlung auftaucht, heißt das nicht, dass Ihnen das Beratungstelefonat nicht weiterhelfen kann. Im Gegenteil: Wir sind gespannt, welchen Fragen wir Ihnen dann beantworten dürfen.
In 30 Minuten klären, welche Vorteile eine Firma in Malta bringen kann.
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Werner ist Gründer der Kanzlei und kam bereits 2011 nach Malta. Im Laufe seiner Karriere hat Dr. jur. Jörg Werner auf seine anwaltliche Tätigkeit im internationalen Gesellschaftsrecht konzentriert. Vor seinem Wechsel nach Malta leitete er ein mittelständisches deutsches Unternehmen in England.
Anerkannter internationaler Steuerexperte und Managing Partner der Kanzlei. In den Anfängen seiner Karriere arbeitete Philipp Sauerborn für Ernst & Young und Price Waterhouse Coopers in Zürich. Später wechselte er als Abteilungsleiter und nach drei Jahren als Geschäftsführer und Partner zur Steuerkanzlei St. Matthew in London.
Herr Wickinghoff weist über 15 Jahre Berufserfahrung in der Beratung von Firmengründungen vor. Seine Expertise erwarb er bereits in London, bis er schließlich vor 10 Jahren nach Malta zog und seitdem Unternehmer berät. Herr Wickinghoff denkt kunden- und lösungsorientiert, wodurch er bei seinen Kunden sehr geschätzt wird.
In unserem kostenfreien 30-Minütigen Beratungstelefonat erhalten Sie:
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Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kontaktdetails zu hinterlassen. Wir werden uns dann in Kürze mit Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung in Verbindung setzen.
Horst Wickinghoff