Aber wo?
Eine Firmen- und/oder Wohnsitzverlagerung kann viele Vorteile mit sich bringen. Die Gründung im Ausland wird immer beliebter – mittlerweile haben sich über 40% der deutschen Gründer für das Ausland entschieden.
Aspekte wie die Reduzierung der Steuerlast oder schlichtweg die Tatsache von mehr Sonnentagen bringen Unternehmer und Privatpersonen immer häufiger zur Entscheidung, Ihren Standort zu wechseln.
Erwägt ein Unternehmer seinen Firmensitz zu verlegen, so wählt er zu 95% ein Land, das seinen Anforderungen an einen Wohn- und Unternehmenssitz erfüllt und darüber hinaus niedrige Steuern bietet. Dazu zählen Länder wie Bahamas, Britische Kanalinseln, Cayman Islands, Liechtenstein, Isle of Man, Monaco, Niederländische Antillen, Panama, Schweiz, Liechtenstein, Bahamas, Monaco, Zypern und Malta. Unterschiede zwischen den Ländern sind zum einen natürlich die unterschiedlichen Kontinente und den damit verbundenen Lebensstilen, zum anderen auch geltende Rechte, wie bspw. die Steuerregulierung. Viele Unternehmer entscheiden sich vernünftiger Weise gegen Länder, die auf der sogenannten schwarzen Liste, wie Barbados, Bahamas, Tunesien etc. oder der grauen Liste, wie Dubai, Panama, Mongolei stehen.
Ein weiterer Punkt spielt außerdem die geographische Lage des Niedrigsteuerlandes, wie die Fluganbindung und die den grenzüberschreitenden Handel vereinfachen. Kurz gesagt: Meist gewählte Auswandererorte sind Länder in der EU. Dies hat einen Grund: die europäische Union hat Wirtschaftsrahmen geschaffen, die den Handel innerhalb der EU durch bspw. zollfreien Warenverkehr stark vereinfachen. Außerdem verfügt die EU über eine gute Reputation, die Gesellschaften auch auf Übersee hilft, Netzwerke aufzubauen.
Die Vorteile einer Firma auf Malta oder auf Zypern sprechen für sich:
Welches Land sollten Sie also wählen? Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Länder hinsichtlich der Besteuerung eher weniger voneinander. Der große Unterschied liegt vor allem darin, dass Malta Englisch als Amtssprache hat und dies für Unternehmen, die etwa expandieren wollen oder neue Mitarbeiter in dem Land suchen, von Vorteil ist. Auch beim Vergleich der Wirtschaft der Länder, erhält Malta einen weiteren Plus-Punkt. Zypern ist eng mit Griechenland verflochten, sodass die Wirtschaft noch unter den Folgen der globalen Wirtschaftskrise leidet. Dieser Faktor spiegelt sich auch im Hinblick auf die Banken wieder. Maltas Banken sind im Gegensatz zu Zyperns Banken sehr stabil. Außerdem liegt Maltas Regierung sehr viel daran ausländische Unternehmer zu unterstützen. Maltas Gesundheitssystem ist zudem sehr ähnlich zu dem von Deutschland oder der UK. Ein Vergleich der wichtigsten Kennzahlen haben wir Ihnen nachfolgenden zusammenfasst (Quelle: https://www.laenderdaten.info/laendervergleich.php).
Quelle: https://www.internations.org/expat-insider/2015/
Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, Ihr Unternehmen außerhalb von Deutschland weiter fortzuführen, werden Sie schnell merken, dass viele Regularieren und Gesetztesgebungen existieren, die Ihnen eine Firmenverlagerung erschweren.
Lebensmittelpunkt und/ oder Firmen-Verlagerungen ins Ausland bedeuten für das Abwanderungsland immer den Verlust von steuerlichen Einnahmen, was zur Folge hat, dass es Ihnen das Abwanderungsland nicht leicht machen wird.
Auch erfordern die sich im internationalen Kontext ständig ändernden und neu auftretenden Gesetzesentwürfe auf nationaler und internationaler Ebene von Ihnen Beachtung: Insbesondere die G20, OECD und EU ebenso wie die Finanzverwaltungen bekämpfen mit der gesamten Bandbreite an Möglichkeiten Konstrukte, die auf eine Steuerflucht und Vermeidung abzielen.
Eine dieser Maßnahmen sind bspw. die CPC Rules – Controlled Foreign Corporation Rules. Diese Hinzurechnungsbesteuerung bezeichnet letztlich die Besteuerung von unbeschränkt steuerpflichtige, die ihren Einkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft zu einem inländischen Gesellschafter übertragen wird und soll damit verhindern, dass ausländische Einkünfte auf eine Gesellschaft mit Sitz im Niedrigsteuerland übertragen.
Wie Sie erahnen können, bedeutet eine Firmenverlagerung für Sie erstmal einen sehr hohen bürokratischen Aufwand und Wissen, welche geltenden Rechte sie beachten müssen.
Die Wucht an geltenden Gesetzen ist aber erstmal kein Grund zur Panik. Denn es existieren ebenso einige Möglichkeiten, die Ihnen die Verlagerungen Ihres Firmensitzes vereinfachen. Richtlinien und Gesetze innerhalb der EU, die zu Ihren Gunsten sind, sind bspw. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), EU-Mutter-Tochterrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit oder Non-Dom-Residence.
Kurzum: Ja, eine Firmengründung im Ausland kann zäh sein, daher unser Tipp an Sie überlassen Sie nichts dem Zufall und beanspruchen Sie eine Beratung von Experten, die sich mit geltendem Recht auskennen und Ihnen helfen können.
Aber Achtung: Zahlreiche Maßnahmen, die vor 10 Jahren noch funktioniert haben, funktionieren heutzutage nicht mehr. Das bedeutet im Umkehrschluss für Sie – falsch beraten kosten Sie nicht nur Zeit, sondern auch Teile Ihrer Gewinne.
Neben den oben angedeuteten Aspekten gibt es viele weitere Regelungen, die bei einer Firmengründung im Ausland beachtet werden sollten. So dürfen Sie bspw. kein Hausrecht oder Schlüsselrecht zu einer Wohnung in Ihrem Herkunftsland haben. Falls doch, und das Finanzamt wird darauf aufmerksam, werden Sie schnell der Steuerhinterziehung beschuldigt. In so einem Fall gilt die Beweislastumkehr und Sie müssen dem Finanzamt anhand von Daten belegen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt Malta ist. Auf Malta selbst, oder jedem anderen Auswanderungszielland ist das Thema Substanz und Wertschöpfungserstellung ein wichtiger Punkt.
Mittlerweile zählt ein Steuerhinterziehungsdelikt auch als Geldwäschedelikt. Daher muss jeder Berater, der eine Subjekt Person ist und unter der Anti-Geldwäsche-Richtlinien reguliert ist bei Verdacht ein Suspicious Transaction Reporting (STR) an der Finance Intelligent Unit melden.
VORSICHT: Solche „Berater“ die lediglich Firmen gründen, ohne zu beraten, unterliegen nicht dieser Offenlegungspflicht. Allerdings sind solche Firmengründungen ohne Beachtung geltender Regularien zum Scheitern verurteilt: Firmenkonstrukte gehen vielleicht 2-3 Jahre gut, früher oder später wird ein Finanzamt auf eine falsche Gesellschaftsstruktur aufmerksam werden, und Sie rückwirkend (bis zu 10 Jahre) zur Nachzahlung bitten.
Wir sind eine Anwaltskanzlei auf Malta mit zertifizierten, erfahrenen Steuerberatern und wissen um all die geltenden internationalen Anforderungen und können Ihnen daher helfen Setups aufzubauen, die sowohl strategisch als auch rechtlich bestens aufgestellt sind.
Dann sind Sie an der richtigen Stelle – denn wir sind die richtige Wahl für Ihre Belange und bieten Ihnen fundierte Beratung im internationalen Kontext an.
Gemeinsam mit einem Team aus Anwälten, Steuerberatern, Auditoren und Buchhaltern schaffen wir für Sie das bestmögliche Setting.
Durch die Vielfältigkeit unseres Leistungsportfolio mit entsprechenden Experten aus jeder Branche, können wir Ihnen eine ganzheitliche Lösung anbieten, die Ihnen zudem noch Zeit und Kosten spart.
Dr. Werner & Partner ist seit über 15 Jahre für Sie vor Ort und bietet Ihnen kostenfreie Beratung auf Englisch, Deutsch, Russisch und Brasilianisch an. Durch das breite Leistungsportfolio von Dr. Werner & Partner erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand. Selbst wenn Sie nicht alle Leistungen über Dr. Werner & Partner beziehen, so profitieren Sie zumindest von dem Know How aller verschiedenen Fachbereiche und können sich sicher sein, dass die von uns gegeben Beratung ganzheitlich ist.
WICHTIG: Dr. Werner & Partner legt sehr viel Wert auf seine Reputation als ehrliche und transparente Kanzlei. Daher werden wir Anfragen, die rein steuerlich motiviert sind ablehnen. Auch raten wir Unternehmen zur Firmengründung auf Malta nur dann, wenn es sich für Sie unserer Meinung nach lohnt. Im Umkehrschluss bedeutet das für Sie, dass wenn wir uns für eine Partnerschaft mit Ihnen entscheiden, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Entscheidung von uns von allen Seiten beleuchtet wurde und Sie bestens betreut und beraten werden.
CEO of DWP, Philipp M. Sauerborn
DWP verfügt über ein internationales Team, mit sowohl maltesischen als auch deutschen Beratern. Dies ist für Sie von Vorteil, da das deutsche Steuerrecht wegweisend für alle Änderungen der letzten Jahre im internationalen Steuerrecht war und ist. Letztlich führte die Orientierung an deutschem Steuerrecht dazu, dass unsere Mandanten bestens aufgestellt sind und auch nach Änderungen der EU und OECD nur geringe Umstrukturierungen vornehmen mussten und müssen.
Zudem verfügen unsere Beater über jahrelange Erfahrungen, die jegliche Gesetzgebung und Maßnahmen von Staaten erfasst und durchdrungen haben und immer bestrebt Entwicklungen vorauszueilen.
Gemeinsam mit einem Team aus Anwälten & Steuerexperten analysieren wir Ihre Situation
Sie erläutern uns Ihr Vorhaben und Ihre Bedürfnisse. Ggf. ziehen wir einen Fachberater im Abwanderungsland mit ein
Wir schaffen Ihnen eine ganzheitliche Lösung, in der alle steuerlichen und rechtlichen Perspektiven berücksichtigt wurden
Themen wie Substanz, Wertschöpfung und Transparenz ebenso wie Nutzen haben schon lange vor den Panama Papers eine große Rolle bei uns gespielt.
Wir können Sie in vielfältiger Weise beraten und unterstützen.
Unsere Werte
Vertrauen zueinander und ineinander sind für uns der Grundbaustein für langfristige Partnerschaften.
Wir erwarten Ehrlichkeit und sind ehrlich. Wenn wir Ihr Business für nicht geeignet halten, lehnen wir Ihre Anfrage ab.
Um Ihre Daten zu schützen, haben wir verschiedenste interne Regeln und Compliance-Richtlinien aufgesetzt.
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