Dann sind Sie hier richtig!
Wir beraten Unternehmer, die über eine Firmengründung im Ausland, z.B. Zypern nachdenken.
Als auf International Tax spezialisierte Steuerkanzlei kennen wir die besten Lösungen für jeden Mandanten.
Sie sind bei der Suche nach steuergünstigen Firmenstandorten vermutlich auf Zypern gestoßen. Und in der Tat: Zypern bietet ein attraktives Steuermodell mit einer Besteuerung von nur 12,5%. Doch wussten Sie, dass Sie woanders in der EU mit besseren Bedingungen rechnen können?
Die Lösung lautet: Malta!
Was oft verschwiegen wird: Sofern der/die Gesellschafter/in kein maltesischer Staatsbürger ist, erhält er/sie 6/7 der gezahlten Steuer zurück - daher knapp 5% Effektivbesteuerung
Wir legen all unseren Mandaten ans Herz: Ziehen Sie um, wenn Sie im Ausland gründen wollen.
Der Grund: Ihr Unternehmen im Ausland braucht Substanz, damit eine Grundlage zur Besteuerung besteht. Substanz erreichen Sie, in dem Sie Wertschöpfung vor Ort betreiben – und das geht nur mit echtem Geschäftsbetrieb vor Ort.
Das heißt auch: Können Sie sich überhaupt ein Leben im Ausland vorstellen? Diese Frage müssen Sie sich unweigerlich stellen. Falls die Antwort Ja lautet, steht einer Firmengründung nichts im Wege. Ob es dann heißt Zypern oder Malta, liegt letztlich an Ihnen, aber rein auf Basis der Fakten, ist Malta in der Regel die bessere Alternative.
Sie mögen sich denken: Ich führe die Gründung selbst durch. Oder: Ich beauftrage eine Gründungsagentur.
Ganz klar: Das wäre für Sie die kurzfristig günstigste Option. Was viele jedoch unterschätzen: Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Schutzmechanismen im Wegzugsland – in Ihrem Fall Deutschland – die eine Firmengründung zum teuren Vergnügen werden lassen. Es gibt Unmengen an klassischen Fehlern, in die so gut wie jeder macht, der sich nicht darüber aufgeklärt wurde. Die Folge sind hohe Steuernachzahlungen im Wegzugsland, die das Unterfangen dann unerhört teuer werden lassen und jede Steuerersparnis bei weitem übertrifft.
Saubere Strukturen, die nachweislich legal sind und funktionieren, und die auch neuste Harmonisierungen internationaler Steuergesetzgebungen standhalten, erhalten Sie nur vom Experten.
Unsere Mitarbeiter haben jahrelange Erfahrung im Bereich International Tax mit Schwerpunkt Firmengründung. Der Vorteil für Sie: Unsere Experten kennen sämtliche aktuellen Regelungen und können Sie vollumfassend beraten.
Herr Wickinghoff weist über 15 Jahre Berufserfahrung in der Beratung von Firmengründungen vor. Sein Expertentum erlang er bereits in London, bis er schließlich vor 10 Jahren als Berater im Bereich International Tax nach Malta zog. Herr Wickinghoff denkt Kunden- und Lösungsorientiert, wodurch er bei seinen Mandanten sehr geschätzt wird.
Anerkannter internationaler Steuerexperte und Managing Partner der Kanzlei. In den Anfängen seiner Karriere arbeitete Philipp Sauerborn für Ernst & Young und Price Waterhouse Coopers in Zürich. Später wechselte er als Abteilungsleiter und nach drei Jahren als Geschäftsführer und Partner zur Steuerkanzlei St. Matthew in London, einer der führenden deutschen Kanzleien in England.
Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Werner ist Gründer der Kanzlei und kam bereits 2011 nach Malta. Im Laufe seiner Karriere hat Dr. jur. Jörg Werner hat sich im Laufe seiner Karriere auf seine anwaltliche Tätigkeit im internationalen Gesellschaftsrecht konzentriert. Vor seinem Wechsel nach Malta leitete er ein mittelständisches deutsches Unternehmen in England.
WICHTIG: Dr. Werner & Partner legt sehr viel Wert auf seine Reputation als ehrliche und transparente Kanzlei. Daher werden wir Anfragen, die rein steuerlich motiviert sind ablehnen. Auch raten wir Unternehmen zur Firmengründung auf Malta nur dann, wenn es sich für Sie unserer Meinung nach lohnt. Im Umkehrschluss bedeutet das für Sie, dass wenn wir uns für eine Partnerschaft mit Ihnen entscheiden, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Entscheidung von uns von allen Seiten beleuchtet wurde und Sie bestens betreut und beraten werden.
Die Kanzlei DWP Dr. Werner & Partner verfügt über ein internationales Team, mit sowohl maltesischen als auch deutschen Beratern. Dies ist für Sie von Vorteil, da das deutsche Steuerrecht wegweisend für alle Änderungen der letzten Jahre im internationalen Steuerrecht war und ist. Letztlich führte die Orientierung an deutschem Steuerrecht dazu, dass unsere Mandanten bestens aufgestellt sind und auch nach Änderungen der EU und OECD nur geringe Umstrukturierungen vornehmen mussten und müssen.
Zudem verfügen unsere Beater über jahrelange Erfahrungen, die jegliche Gesetzgebung und Maßnahmen von Staaten erfasst und durchdrungen haben und immer bestrebt Entwicklungen vorauszueilen.
Gemeinsam mit einem Team aus Anwälten & Steuerexperten analysieren wir Ihre Situation
Sie erläutern uns Ihr Vorhaben und Ihre Bedürfnisse. Ggf. ziehen wir einen Fachberater im Abwanderungsland mit ein
Wir schaffen Ihnen eine ganzheitliche Lösung, in der alle steuerlichen und rechtlichen Perspektiven berücksichtigt wurden
Durch das breite Leistungsportfolio von Dr. Werner & Partner erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand. Selbst wenn Sie nicht alle Leistungen über Dr. Werner & Partner beziehen, so profitieren Sie zumindest von dem Know How aller verschiedenen Fachbereiche und können sich sicher sein, dass die von uns gegeben Beratung ganzheitlich ist.
Sie stehen vor einer wichtigen Entscheidung und sind sich unsicher, ob und wie Sie weiter machen sollen?
Sie sind Unternehmer und wollen mit Ihrem Unternehmen über nationale Grenzen hinaus wachsen? Sie sind auf der Suche nach einem Partner, dem Sie Vertrauen können?
Dann lassen Sie sich von uns beraten und erfahren Sie, wie wir Sie und Ihre Unternehmung auf das nächste Level heben können.
Profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserem ambitionierten Team!
Wir beraten Unternehmer, die über eine Firmengründung im Ausland, z.B. Zypern nachdenken.
Als auf International Tax spezialisierte Steuerkanzlei kennen wir die besten Lösungen für jeden Mandanten.
© 2023 DW&P Dr. Werner & Partners – All rights reserved